H & P Kunststofftechnik GmbH

Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen

1.
ALLGEMEINES
Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Mit Entgegennahme unserer Lieferung kennt unser Abnehmer sie als alleinverbindlich
an. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen verpflichten uns nur, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen unseres Abnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.
ANGEBOT UND AUFTRAG
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Für den Umfang des Auftrages ist allein der Inhalt unserer Auftragsbestätigung massgebend. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Zeichnungsunterlagen und Muster bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht Dritten ausgehändigt werden.
Masse, Gewichte Abbildungen und Zeichnungen sind für die Ausführung annähernd massgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
3.
LIEFERZEIT
Angaben über die Lieferzeit sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltungen einer vereinbarten Lieferzeit sind für leichte Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ist eine Lieferzeit vereinbart, so beginnt sie mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Einhaltung setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragspflichten erfüllt. Der Liefertermin ist eingehalten, wenn die
Ware bis zu seinem Ablauf unser Lagerverlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Ist die Überschreitung eines Liefertermins von
uns nicht vertreten, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem der uns schriftliche eine angemessene Nachfrist von wenigstens
vier Wochen gesetzt hat und diese ungenutzt verstrichen ist. Werden wir durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert, so verlängert sich der Liefertermin ohne weiteres um deren Dauer. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Umstände gleich, die
uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Arbeitskampf, behördliche Massnahmen schlechte Versorgung mit Rohstoffen, Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Maschinenbruch usw. gleichgültig, ob sie bei uns oder unseren Vorlieferanten eintreten. Dauern die obengenannten Umstände länger als vier Monate an haben auch wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Bestellers haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmen den angemessenen Frist liefern werden.
4.
LIEFERUNGEN IN TEILMENGEN ODER AUF ABRUF
Wir können Bestellungen in Teilmengen erfüllen, die mit den unter "Zahlungsbedingungen“ genannten Fristen jeweils gesondert zu bezahlen sind. Wird die Bezahlung einer Teillieferung verzögert, so können wir die weitere Erledigung der Bestellung aussetzen. Ist die Lieferung in Teilmengen oder auf Abruf vereinbart, so können wir nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von höchstens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten oder gegen Bereitstellung der gesamten Warenmenge den vereinbarten Preis verlangen, wenn der Besteller die Ware oder Teilmengen davon nicht wie vereinbart bezahlt oder abruft. Auf Abruf bestellte Waren muss der Besteller spätestens innerhalb von sechs Monaten vollständig abgerufen haben, wenn keine kürzere Frist vereinbart war .Der Abruf muss in angemessener Frist vor dem Liefertermin bei uns eingehen.
5.
GEFAHRENÜBERGANG UND VERSAND
Der Vertrag erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn nicht 'ab Werk' geliefert wird. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht die Gefahr ab dem Tag der Versandbereitschaft auf ihn über. Falls nichts Abweichendes vereinbart wurde, erfolgen Verpackung und Versand nach unserem Ermessen unter Ausschluss jeder Haftung.
6.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Bei Mängeln der Ware kann der Besteller nur Nachbesserung verlangen. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Zur Durchführung der Nachbesserung ist der Besteller verpflichtet, uns auf unseren Wunsch die Ware auf unsere Kosten zuzusenden. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die Rückgängigmachung des Auftrags (Wandlung) oder die Herabsetzung des Auftragspreises (Minderung) zu verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, insbesondere - unmöglich ist - in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt.- verweigert oder- schuldhaft verzögert wird. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung ist ausgeschlossen. An seiner Stelle treten die oben geregelten Ansprüche. Auch bei einer schuldhaften Verletzung der Nachbesserungspflicht ist ein Anspruch auf Schadenersatz und zwar auch für den Schaden, der durch die zu späte Nachbesserung entstand, für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der vorstehende Ausschluss gilt nicht, wenn der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt . Eine Haftung für Folgeschäden, d. h. für Schäden an deren Rechtsgütern des Bestellers insbesondere an Vermögen und auch entgangenem Gewinn, ist ausgeschlossen, soweit nicht wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft auch für derartige Folgeschäden einzustehen haben. Für normale Abnutzung und normale Abwitterung sowie für Mängel, die durch unsachgemässe Pflege, aussergewöhnliche Umwelteinflüsse, Lagerung unter nicht angemessenen Bedingungen oder unsachgemässe Behandlung der Ware verursacht werden, haften wir nicht. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung der für eine ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages wesentlichen Verpflichtungen, in diesem Fall haften wir für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Der Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung gelten nicht für eine vom Verschulden unabhängige Haftung, insbesondere für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für Produktfehler nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar oder innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto (soweit nicht anders vereinbart).Zahlungen tilgen immer die älteste Rechnung. Andere Zahlungsmittel als Bargeld nehmen wir nur zahlungshalber an. Alle Zahlungen sind für uns spesenfrei zu leisten. Bank und Einzugsspesen trägt der Besteller auch ohne ausdrückliche Vereinbarung.Wird das Zahlungsziel überschritten, so können wir ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Basiszinssatz fordern. Dieser Zinssatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Besteller eine Belastung mit einem wesentlich niedrigen Zinssatz nachweist oder wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweisen. In jedem Fall sind wir berechtigt, mindestens den gesetzlichen Zinssatz zu fordern.
8.
EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller Forderungen, auch aus früheren und künftigen Lieferungen, die dem Verkäufer gegen den Käufer zustehen, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt erlischt auch dann nicht, wenn bei andau-ernder Geschäftsverbindung ein Kontokorrentsaldo durch Zahlung des Käufers vorübergehend ausgeglichen sein sollte. Die Bearbeitung oder Verarbeitung von uns gelieferter Waren erfolgt stets, in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Bei Verbindung mit anderen Gegenständen tritt uns der Käufer schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte ab.Weiterveräusserung durch den Käufer ist nur im Rahmens eines Geschäftsbetriebes zulässig. Der Käufer tritt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung mit allen Neben- und Sicherungsrechte schon jetzt an den Verkäufer ab. Erfolgt Weiterverkauf mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis oder hat der Verkäufer nur Miteigentum, tritt der Käufer schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf in der Höhe, die dem Anteil der Vorbehaltsware am Gesamtpreis entspricht, an den Verkäufer ab; eine an den Verkäufer abgetretene Teilforderung hat den Rang vor der dem Käufer verbleibenden Restforderung. Zur anderweitigen Verfügung über die Ware ist der Käufer nicht berechtigt,insbesondere darf er sie nicht verpfänden oder sicherungsübereignen. Bei Zugriff Dritter auf die Ware ist der Verkäufer unverzüglich zu verständigen. Der Käufer hat auf Verlangen sämtliche erforderlichen Schritte hiergegen auf seine Kosten zu übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum oder Miteigentum beim Verkäufer liegt, den Kaufgegenstand in ordnungsgemässem Zustand zu halten und ihn auf Verlangen des Verkäufers auf eigene Kosten zu versichern. Der Käufer ist bis auf weiteres berechtigt, die aus einer Weiterveräusserung resultierenden Kaufpreisanforderungen einzuziehen. Auf Verlangen sind dem Verkäufer die Drittabnehmer zu benennen und Zessionsurkunden auszustellen. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die abgetretenen Kaufpreisforderungen selbst einzuziehen. Bei Verzug verweigerter Sicherheitsleistung, Eröffnung des Vergleichs- und Konkursverfahren oder Zwangsvollstreckung in das Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers, ist dieser jederzeit zur Inbesitznahme berechtigt. Hierin ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Die Kosten trägt der Käufer. Der Käufer ist berechtigt, unbeschadet oder andauernde Zahlungsverpflichtungen des Käufersund etwaiger Schadensersatzansprüche, den Gegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Der Erlös nach Abzug der Kosten wird dem Käufer auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausbezahlt. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer eingeräumten Sicherungen seine Forderung um mehr als 25%, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers zu Rückerstattung oder Freigabe der überschiebenen Sicherheiten nach Wahldes Verkäufers verpflichtet.
9.
ABWEICHENDE VEREINBARUNGEN
Vereinbarungen, die von diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bleiben in diesem Fall wirksam.
10.
ANWENDBARES RECHT
Es gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland. Einheitliche Kaufgesetze und sonstige internationale Abkommen zur Vereinheitlichung des Kaufrechts, insbesondere das UN-Kaufrecht, findet – auch im Falle von grenzüberschreitende Lieferbeziehungen - keine Anwendung. Unseren Lieferungen in das Ausland liegen darüber hinaus die jeweils gültigen internationalen Regeln für die Auslegung handelsüblicher Vertragsformen(INCOTERMS) zu Grunde.
11.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Bad Oeynhausen, wenn der Abnehmer Vollkaufmann ist oder keinen eigenen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem lnland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind auch berechtigt, die Hilfe jedes anderen zuständigen Gerichts in Anspruch zunehmen.

Stand: 03/2007